Wenn Sie eine Immobilie vermieten oder verkaufen möchten, sind Sie nach dem Gebäudeenergiegesetz (GEG) verpflichtet, den potenziellen Mietern oder Käufern einen Energiebedarfs- oder Energieverbrauchsausweis vorzulegen.
Abhängig vom Baujahr des Gebäudes und seinem Dämmzustand ergibt sich die Notwendigkeit eines Energiebedarfs- oder eines Energieverbrauchsausweises.
Falls Sie als Vermieter, Verkäufer oder Immobilienmakler für Wohngebäude oder gemischt genutzte Gebäude, mit wohnungsähnlichem Gewerbe, kurzfristig einen Energieausweis benötigen, sind wir der richtige Partner für Sie. Von uns erhalten Sie den erforderlichen Energieausweis schnell und unkompliziert.
Im GEG (Gebäudeenergiegesetz) ist unter § 88 Ausstellungsberechtigung für Energieausweise exakt geregelt und beschrieben, dass zur Ausstellung von Energieausweisen nur Fachleute mit spezieller Ausbildung berechtigt sind.