Wenn Sie eine Immobilie vermieten oder verkaufen möchten, sind Sie nach dem GebÀudeenergiegesetz (GEG) verpflichtet, den potenziellen Mietern oder KÀufern einen Energiebedarfs- oder Energieverbrauchsausweis vorzulegen.
AbhÀngig vom Baujahr des GebÀudes und seinem DÀmmzustand ergibt sich die Notwendigkeit eines Energiebedarfs- oder eines Energieverbrauchsausweises.
Falls Sie als Vermieter, VerkĂ€ufer oder Immobilienmakler fĂŒr WohngebĂ€ude oder gemischt genutzte GebĂ€ude, mit wohnungsĂ€hnlichem Gewerbe, kurzfristig einen Energieausweis benötigen, sind wir der richtige Partner fĂŒr Sie. Von uns erhalten Sie den erforderlichen Energieausweis schnell und unkompliziert.
Im GEG (GebĂ€udeenergiegesetz) ist unter § 88 Ausstellungsberechtigung fĂŒr Energieausweise exakt geregelt und beschrieben, dass zur Ausstellung von Energieausweisen nur Fachleute mit spezieller Ausbildung berechtigt sind.